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Versicherungs- und Weiterbildungspflicht für Immobilienverwalter

Der Bundesrat hat am 27.04.2018 eine Verordnung zur Änderung der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) verabschiedet, mit der die Versicherungs- und Weiterbildungspflicht für Wohnimmobilienverwalter näher ausgestaltet wird.

Ab dem 1. August 2018 sind Wohnimmobilienverwalter und gewerbliche Immobilienmakler gesetzlich verpflichtet, sich in einem Umfang von 20 Stunden in drei Jahren weiterzubilden.

Bestandteil der Verordnung ist auch der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung zur Abdeckung von unmittelbaren Vermögensschäden aus der fehlerhaften Ausübung der Wohnimmobilienverwaltung. Die Mindestversicherungssumme beträgt 500.000 Euro für jeden Versicherungsfall und 1.000.000 Euro für alle Versicherungsfälle eines Jahres.

 

Der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter e. V. (DDIV) sieht darin allerdings keine wirksame Maßnahme zum Schutz der Eigentümer und Mieter: „Immobilienverwalter müssen über 60 Gesetze und Verordnungen befolgen, was eine gute und aktuelle Sachkenntnis voraussetzt. Derzeit müssen sich deutsche Gerichte aber jedes Jahr mit 260.000 Verfahren zum Wohnungseigentums- und Wohnraummietrecht beschäftigen, was auch auf fehlendes Fachwissen zurückzuführen ist. Zudem sorgt fehlerhafte Verwaltung jedes Jahr für Schäden in Höhe von rund 200 Millionen Euro, die sich negativ auf die Vermögensbildung und die Altersvorsorge von Millionen Bürgerinnen und Bürgern auswirken”, erläutert der DDIV-Geschäftsführer.