Mehrwerte im Mehrfamilienhaus

Mehrwerte im Mehrfamilienhaus
Mehrwert-Potenzial im Mehrfamilienhaus: Gemeinschaftsbereiche und Services (Foto: istock.com/Melpomenem)

Beim Vergleich einer Eigentumswohnung im Mehrfamilienhaus mit einem eigenen Einfamilienhaus werden oft die Vorteile der gemeinschaftlich gestalt- und nutzbaren Bereiche im Gemeinschaftseigentum (Gemeinschaftsbereiche) und Services in einem Mehrfamilienhaus bzw. einer Wohnanlage außer Acht gelassen.

Frühzeitig geplant können aber Mehrwerte im Mehrfamilienhaus umgesetzt werden, die für eine einzelne Wohnung bzw. einen einzelnen Eigentümer nicht zweckmäßig bzw. wirtschaftlich wären. Zudem kann die Auslagerung selten genutzter Wohnfunktionen aus der einzelnen Wohnung in die Gemeinschaftsbereiche zu einem geringeren Flächenbedarf und niedrigeren Gesamtkosten beitragen. Per se ermöglicht die im Vergleich zum Einfamilienhaus verdichtetere Mehrfamilienhaus-Bauweise ja bereits einen geringeren Energie-, Ressourcen- und Flächenverbrauch als der Einfamilienhausbau.

Bespiele für Mehrwerte im Mehrfamilienhaus

Je nach Wohnmodell und Größe des Mehrfamilienhauses bzw. der Wohnanlage können Mehrwerte sein: Erschließungsflächen im Eingangsbereich; Stellplätze für Fahrräder, Motorräder, PKW, Kinderwägen, Rollatoren, Paketboxen, Abfallbehälter; Carports; Tiefgarage; multifunktionale Gemeinschaftsräume; Co-Working-Räume; Küchen-, Wasch-, Trocken-, Bibliotheks-, Werkstatt-, Musikübungsräume; Gästewohnungen; Garten-, Hof- und Spielflächen; Fitnessraum; Wellnessbereich; Schwimmbad; Sauna; Dachterrassen; Dachgarten; Energie- und Mobilitätssysteme; Ladestationen für Fahrräder und PKW; Sharing-Konzepte; Concierge-Service; Betreuungsservice für Kinder, Pflegebedürftige; Vermietungsservice; Wach- und Sicherheitsdienste; öffentlich zugängliche Räume für nachbarschaftliche Kommunikation; kleinteilige Gewerbeflächen für Einzelhandel, Dienstleistung, Kleinkunst (Quartierscafé, Bäckerei, Ateliers).

Auf Hausgeld achten!

Abhängig vom Alter des Gebäudes und Umfang der Gemeinschaftsbereiche und Services können die Umlagen für Betrieb, Instandhaltung und Verwaltung (Hausgeld) erheblich zu Buche schlagen. Zu weiteren, nicht im Hausgeld enthaltenen Kosten gehört auch die Grundsteuer, die an die Kommune gezahlt werden muss. Da Instandhaltungs- und Verwaltungskosten nicht auf den Mieter umgelegt werden dürfen, liegt das Hausgeld für den Eigentümer etwa 20 bis 30 Prozent über den Nebenkosten einer vergleichbaren Mietwohnung.  Diese lagen lt. Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbunds in 2022 im Durchschnitt bei 2,28 Euro/qm/Monat. Beim Kostenvergleich einer Mietwohnung mit einer selbst genutzten Eigentumswohnung sollte dies beachten werden.


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